Haltenhoffstraße 41, Haus G, 30167 Hannover
Termine unter: + 49 173 230 577 4
FAQ.
Sie haben Fragen? Wir die Antworten! Im Laufe unserer Arbeit werden uns einige Fragen immer wieder gestellt. Die unten aufgelisteten FAQs sollen für Aufklärung sorgen. Sie haben dennoch Fragen? Dann schreiben Sie uns gerne eine Mail.
Leider ist zu beobachten, dass es immer wieder zu Problemen bei der Abrechnung mit Rezepten der gesetzlichen Krankenkassen kommt, wenn Rezepte nicht korrekt ausgestellt sind. Für uns bedeutet dieses im schlimmsten Falle, dass wir ein Rezept nur teilweise oder sogar gar nicht von der Krankenkasse erstattet bekommen.
Damit sie selber beurteilen können, ob Ihr Rezept den gesetzlichen Anforderungen entspricht, haben wir die wichtigsten Informationen und Fehlermöglichkeiten aufgelistet:
1. Der Beginn der Behandlung muss bei Ihrem Rezept innerhalb von 14 Tagen ab
Ausstellungsdatum sein, es sei denn der Arzt hat Ihnen zusätzlich in dem
entsprechenden Feld einen späteren Behandlungsbeginn eingetragen.
2. Ist Ihr Rezept eine Erstverordnung (EV), eine Folgeverordnung (FV) oder eine
Verordnung außerhalb des Regelfalles (V.a.d.R.)? Sollten Sie eine Verordnung
ausserhalb des Regelfalles haben, muss zusätzlich eine medizinische
Begründung auf dem Rezept stehen, z.B "Therapieziel noch nicht erreicht". Bei
einigen Krankenkassen muss das Rezept noch zusätzlich genehmigt werden
(z.B. bei der NOVITAS BKK, AOK-Rheinland/Hamburg).
3. Die maximale Anzahl der verordneten Therapiestunden darf nicht
überschritten sein. Diese Information ergibt sich aus dem Heilmittelkatalog.
4. Es muss immer eine Behandlungsfrequenz einegtragen sein, z.B: 1-3 pro
Woche.
5. Stimmt der Indikationsschlüssel? Z.B. EX1a. Passt er zur angegebenen
Behandlung und zur verordneten Menge? Passt er zur Diagnose? Hier kommt
man ohne den Heilmittelkatalog nicht mehr weiter.
6. Es muss auf Ihrem Rezept ein gültiger ICD-10-Code eingegeben sein. Dieser
Code ist praktisch die Kurzform ihrer Diagnose. Bsp.: S52.- = Fraktur des Unterarms.
7. Sie dürfen Ihr Rezept für maximal 21 Tage wegen Krankheit oder Urlaub
unterbrechen und eine Abweichung von der eingetragenen
Behandlungsfrequenz ist von uns für die Krankenkassen auf dem Rezept zu
vermerken.
8. Ohne eine Unterschrift vom Arzt ist das Rezept ungültig.
9. Für Ihr Rezept gilt eine maximale Behandlungsdauer von 12 Wochen, d.h. ein
Rezept muss vom Arzt so ausgefüllt sein, dass es innerhalb von 12 Wochen von
uns abgearbeitet ist.
10. Sind Sie von der Rezeptgebührenplicht befreit oder müssen sie Rezeptgebühr
entrichten? Seit wann und bis wann sind Sie ggf. befreit? Stimmt die
angegebene Krankenkasse auf dem Rezept oder haben Sie zufällig die
Krankenkasse gewechselt?
Wir haben Ihnen lediglich ein kleiner Auszug der Möglichkeiten vorgestellt und
erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es zeigt aber sehr deutlich, dass
ein sehr großer Zeitanteil bereits bei der Eingabe neuer Termine für die
Kontrollen der Rezepte an unserer Rezeption benötigt wird.
Wir behandeln alle Patienten – egal ob Kassenpatient, Privatpatient oder Patienten mit BG-Rezept. Zudem können alle Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden. Erfragen Sie bitte die Preise bei uns in der Praxis oder entnehmen Sie diese unter unseren Leistungen.
Natürlich können Sie die Behandlungen über den ärztlich verordneten Zeitraum auf eigenen Wunsch fortsetzen – ganz unkompliziert und ohne die langen Wartezeiten in der Arztpraxis.
Wir können ganz nach Ihren Vorstellungen in Einklang mit unserem Know-How ein individuelles Reha-Programm zusammenstellen, das Sie entweder hier bei uns in Abständen durchführen oder eigenständig anhand eines persönlichen Übungsprogrammes ohne unsere Hilfe absolvieren.
Patienten müssen zehn Prozent der Behandlungskosten selber tragen. Hinzu kommen zehn Euro pro Rezept, falls er davon nicht von der Krankenkasse befreit ist. Das heißt: Wer vom Arzt sechs Therapieeinheiten verordnet bekommt, derz ahlt zehn Prozent der gesamten Behandlungskosten, plus einmalig zehn Euro. Die Kosten sind beim ersten Termin zu zahlen.
Bei uns selbstverständlich: Ihr Arzt erhält von uns einen aussagefähigen Bericht, der über den Verlauf der Therapie informiert. Dort sind das gemeinsame Behandlungsziel und der bisherige Erfolg der Behandlungen zusammengefasst. So können Sie selber noch einmal verfolgen, was Sie bisher erreicht haben und woran Sie noch weiterarbeiten können.